Bekanntmachung zur Mobilen Entsorgung
Bekanntmachung zur Mobilen Entsorgung ab 01.01.2021
Ab dem 01.01.2021 wird die mobile Entsorgung der Kleinkläranlagen und Sammelgruben im Gebiet des Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut-Finne neu geregelt. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Ausfuhrunternehmen.
Die Ausfuhrtermine vereinbaren Sie bitte direkt bei dem für Ihren Ort aufgeführten Entsorgungsfachbetrieb:
Winkler & Garn |
Rohr-Service-Arndt e.K. Hasentorstraße10 a 06526 Sangerhausen |
Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut-Finne Gewerbegebiet Kiesgrube 2 06632 Freyburg |
Telefon: 03445 / 703207 |
Telefon: 03464 / 579114 |
Telefon: Dienstags und Donnerstags |
- Freyburg - Großjena - Nißmitz |
- Altenroda - Bucha - Dorndorf - Hermannseck - Landrafroda - Wippach - Ziegelroda |
- Bad Bibra |
Bitte halten Sie bei einer Terminabsprache folgende Daten bereit, damit eine Bearbeitung zügiger erledigt werden kann:
- Kundennummer
- Name
- Anschrift
- Grubenart
- ca.-Menge in m³
Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut-Finne
21.01.2021
Corona-Virus - Erreichbarkeit des WAV
Bekanntmachung zur Erreichbarkeit des WAV
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger im Verbandsgebiet des Wasser- und Abwasserverbandes Saale-Unstrut,
um die Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus möglichst gering zu halten, müssen leider Maßnahmen ergriffen werden, die Einschnitte in den Lebensaltalltag bedeuten.
Aus diesem Grund schränken wir unseren Kundenservice vor Ort ein.
Bis auf weiteres sind die Einrichtungen des Wasser- und Abwasserverbandes Saale-Unstrut für den Besucherverkehr geschlossen.
Bitte versuchen Sie Ihre Anliegen telefonisch oder per E-Mail zu klären und sehen Sie von einem Besuch bei uns im Haus ab.
Unsere Ansprechpartner mit Telefonnummern finden Sie über den nachfolgenden Link:
https://www.wav-saale-unstrut.de/kontakt/ansprechpartner.html
Per E-Mail können Sie uns über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass es zu längeren Bearbeitungszeiten von Anliegen kommen kann, da auch wir von den allgemeinen Einschränkungen (z.B. Mitarbeitern mit Kindern, die eine Betreuung absichern müssen) betroffen sind.
Ihr Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut
09.11.2020
Aktuelles - Bekanntmachung zur Grundstücksoberflächenentwässerung
Bekanntmachung zur Berechnung der Grundstücksoberflächenentwässerung ab 2020 (Bereich Abwasser)
Im Jahr 2019 wurde die Aktualisierung der versiegelten Flächen für die Ermittlung der Gebühren für die Grundstücksoberflächenentwässerung vorgenommen. Im Rahmen eines Selbstauskunftsverfahrens hatten Sie die Möglichkeit die erfassten Daten zu prüfen und Änderungen anzugeben.
Diese Erfassung ist nun abgeschlossen und die neuen Flächen gehen in die Gebührenabrechnung 2020 ein, wofür Ihnen Anfang 2021 der entsprechende Gebührenbescheid zugeht.
Um große Nachzahlungen zu vermeiden, werden wir Ihre monatlichen Abschläge für die Gebühren zur Grundstücksoberflächenentwässerung anpassen, sofern diese insgesamt um mindestens 50,00 € über Ihren bisherigen jährlichen Gebührenbescheid liegen.
Wenn dies auf Sie zutrifft, wird Ihnen im Laufe diesen Jahres ein Änderungsbescheid für die Abschläge übermittelt.
Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut
13.02.2020
befristete Umsatzsteuersenkung 2020
Informationen zur befristeten Umsatzsteuersenkung 2020
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
hinsichtlich der ab 1.Juli 2020 in Kraft getretenen Änderung der Mehrwertsteuersätze möchte ich Sie gern bezüglich ihrer Trinkwasserabrechnung informieren. Die gesetzliche Regelung besagt, dass:
„Sofern die Ablesezeiträume zu einem Zeitpunkt nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2021 enden, sind grundsätzlich die Lieferungen des gesamten Ablesezeitraums den ab 1. Juli 2020 geltenden Umsatzsteuersätzen von 16 Prozent bzw. 5 Prozent zu unterwerfen.“
Dies ist für den WAV Saale-Unstrut einschlägig und bedeutet für Sie, dass im Jahr 2020 einheitlich der Mehrwertsteuersatz von 5% für ihre Trinkwasserrechnung zu Grunde zu legen ist. Eine Anpassung der Abschlagszahlungen erfolgt indes nicht. Die Abrechnung wird rückwirkend korrigiert und sie erhalten ihre Jahresrechnung, wie üblich, im ersten Quartal 2021. Allerdings eben mit dem korrigierten Mehrwertsteuersatz unter Korrektur der geleisteten Abschlagszahlungen.
Was müssen Sie jetzt tun? Nichts!
Es ist nicht erforderlich das Sie dem WAV Saale-Unstrut ihren Zahlerstand zum 30.06.2020 mitteilen. Die Ablesung erfolgt wie in jedem Jahr zum Jahresende und mit der Jahresrechnung für 2020 korrigieren wir die Mehrwertsteuer.
Sollten Sie Rückfragen haben, steht Ihnen Herr Beyer unter 034464/661-51 zur Verfügung.
Ihr Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut
08.07.2020
Aktuelles - Bekanntmachung der Trinkwasserentgelte ab 01.01.2020
Bekanntmachung der Trinkwasserentgelte ab 01.01.2020 (Bereich Trinkwasser)
Der Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut gibt mit Beschluss-Nr. 27/8/2019 vom 11.11.2019 gemäß Entgeltkalkulation folgende Trinkwasserentgelte ab 01.01.2020 bekannt:
1. | Monatlicher Grundpreis für einen Trinkwasseranschluss für Haushaltskunden nach Wohneinheiten (WE) | 10,83 €/WE |
2. |
Monatlicher Grundpreis für einen Trinkwasseranschluss nach Durchflussmengen am Wasserzähler gültig für alle sonstig genutzten Grundstücke, die nicht unter 1. fallen |
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Q3=4 entspricht einem max. Durchfluss von 5 m³/h | 16,18 € | |
Q3=10 entspricht einem max. Durchfluss von 12,5 m³/h | 48,51 € | |
Q3=16 entspricht einem max. Durchfluss von 20 m³/h | 161,66 € | |
Q3=25 entspricht einem max. Durchfluss von 31 m³/h | 363,72 € | |
Q3=63 entspricht einem max. Durchfluss von 79 m³/h | 767,87 € | |
Q3=100 entspricht einem max. Durchfluss von 125 m³/h | 1.212,43 € | |
Q3=250 entspricht einem max. Durchfluss von 313 m³/h | 1.818,64 € | |
3. | Leistungspreis für private und gewerbliche Kunden | 1,68 €/m³ |
Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bisherige Preisblätter finden Sie über diesen Link: https://www.wav-saale-unstrut.de/zweckverband/bereich-trinkwasser/bereich-trinkwasser-preisblatt.html
Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut
14.11.2019