Aktuelles - Info für die Orte Größnitz, Städten und Großwilsdorf
Info für die Orte Größnitz, Städten und Großwilsdorf
Vorgaben zur Errichtung einer Vollbiologischen Kläranlage mit nachfolgender Versickerung
Vor Errichtung ist die Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde einzuholen (Antrag auf ein Wasserrecht). Entsprechende Antragsunterlagen können unter den folgenden Kontaktdaten angefordert werden.
Antragstellung durch die Grundstückseigentümer beim:
Burgenlandkreis
Amt für Natur- und Gewässerschutz
Schönburger Straße 41
06618 Naumburg
Telefon: 03443 / 372 - 241
www.burgenlandkreis.de
Kosten: Entsorgungskosten z.Z. à 98,11 € / m³ entsorgte Menge
Grundgebühr z.Z. à 60,00 € / Jahr
Hinweis zum Bau / Betreiben von vollbiologischen Entwässerungsanlagen:
Die Beprobung und Wartung der Anlage hat entsprechend den Herstellerangaben durch eine fachkundige Person zu erfolgen. Hierzu ist ein Wartungsvertrag abzuschließen. Die fachkundige Person oder Wartungsfirmen haben ihre Tätigkeitsaufnahme mit Angabe des betroffenen Grundstückes schriftlich beim WAV Saale-Unstrut-Finne anzuzeigen. Eine Beprobung und Wartung hat entsprechend der Bestimmungen der zugelassenen Entwässerungsanlage zu erfolgen.
Nach Fertigstellung sind beim WAV Saale-Unstrut-Finne folgende Unterlagen in Kopie einzureichen:
- Inbetriebnahmeprotokoll,
- Trinkwasserstand zum Tag der Inbetriebnahme,
- Wartungsvertrag,
- Fachkundenachweis des Wartungsunternehmens,
- jährlich die Wartungs- u. Analyseprotokolle.
Die vollbiologische Kleinkläranlage ist bedarfsgerecht nach Angaben des Wartungsunternehmens zu entschlammen. Bei Entsorgungsbedarf ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, die Notwendigkeit einer Entleerung anzuzeigen.
Hinweis:
Sofern der Grundstückseigentümer keinen Wartungsvertrag abschließt, ist der WAV Saale-Unstrut-Finne berechtigt, einen Wartungsvertrag für den Grundstückseigentümer abzuschließen.
Zusätzlich anfallende Kosten, welche anlagenbedingt entstehen (z.B. für Beprobung, Wartung, Energiekosten…) sind vom Eigentümer selbst zu tragen.
Wasser und Abwasserverband Saale-Unstrut-Finne
12.05.2022
Aktuelles - Vorübergehende Schließung Außenstelle Nebra
Vorübergehende Schließung Außenstelle Nebra
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
aufgrund der derzeitigen Situation bleibt unsere Außenstelle in Nebra vorübergehend bis einschließlich 25.05.2022 geschlossen.
Gern können Sie Ihre Anliegen telefonisch oder per E-Mail klären.
Telefon: 034464 / 661-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut-Finne
19.04.2022
Eröffnung unserer Außenstelle in Nebra
Bekanntmachung zur Eröffnung unserer Außenstelle in Nebra
Ab dem 17.08.2021 sind wir für unsere Kunden aus Nebra, Laucha-Bad Bibra, Querfurt und Weida-Land wieder in Nebra erreichbar.
Sie können dort Ihre Anliegen in Bezug auf Trink- und Abwasser klären.
Unsere Außenstelle finden Sie im:
Schloßhof 6
06642 Nebra
(Gebäude der Sparkasse – 1. Etage, Eingang Zahnärztin)
Telefon: 034461 / 260 540
Unsere Hauptanschrift (inklusive Postanschrift) lautet:
Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut-Finne
Gewerbegebiet Kiesgrube 2
06632 Freyburg
Telefon: 034464 / 661-0
Fax: 034464 / 661-99
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.wav-saale-unstrut-finne.de
Unsere Öffnungs- und Sprechzeiten für Freyburg und Nebra sind:
Vormittag | Nachmittag | |
Montag | --- | --- |
Dienstag | 9:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | --- | --- |
Donnerstag | 9:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:30 Uhr |
Freitag | --- | --- |
Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut-Finne
13.08.2021
Aktuelles - Abwassergebühren 2022
Bekanntmachung der Gebühren ab 01.01.2022
für das Gebiet Freyburg (ehemaliger AZV Untere Unstrut)
Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes Saale-Unstrut-Finne hat ab 01.01.2022 für die Abwasser- und Oberflächenwasser Entsorgung im Bereich des Verbandes neue Gebühren beschlossen. Die Gebührenänderungen wurden am 29.12.2021 im Wochenspiegel, Ausgabe Naumburg, Nebra und Umgebung und Ausgabe Merseburg, Querfurt und Umgebung veröffentlicht.
Somit gelten nachfolgende Gebühren ab 01.01.2022
Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung |
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ab 01.01.2022 | |
KKA - Grundgebühr |
60,00 Euro/Jahr |
KKA - Beseitigungsgebühr |
98,11 Euro/m³ |
Sammelgruben - Grundgebühr |
nach Zählergröße - wie zentral |
Sammelgruben - Frischwasserverbrauch |
20,82 Euro/m³ |
Gebühren für die Inanspruchnahme der Abwasserbeseitigungsanlagen |
|
ab 01.01.2022 | |
Einleitgebühr |
3,36 Euro/m³ |
Grundgebühr Q3=4 (alt Qn 2,5) Q3=10 (alt Qn 6,0) Q3=16 (alt Qn 10,0) Q3=25 (alt Qn 15,0) Q3=40 (alt Qn 25,0) Q3=63 Q3=100 Q3=250 |
9,70 Euro/Monat 24,25 Euro/Monat 38,80 Euro/Monat 60,63 Euro/Monat 97,00 Euro/Monat 152,78 Euro/Monat 242,50 Euro/Monat 606,25 Euro/Monat |
Gebührensatz für die Grundstücksoberflächenentwässerung |
|
ab 01.01.2022 | |
Niederschlagswassergebühr |
0,72 Euro/m² |
Zur Übersicht der Gebühren aller Gebiete des WAV Saale-Unstrut-Finne gelangen Sie hier.
Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut-Finne
01.01.2022
Bekanntmachung zur Mobilen Entsorgung
Bekanntmachung zur Mobilen Entsorgung ab 01.01.2021
Ab dem 01.01.2021 wird die mobile Entsorgung der Kleinkläranlagen und Sammelgruben im Gebiet des Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut-Finne neu geregelt. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Ausfuhrunternehmen.
Die Ausfuhrtermine vereinbaren Sie bitte direkt bei dem für Ihren Ort aufgeführten Entsorgungsfachbetrieb:
Winkler & Garn |
Rohr-Service-Arndt e.K. Hasentorstraße10 a 06526 Sangerhausen |
Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut-Finne Gewerbegebiet Kiesgrube 2 06632 Freyburg |
Telefon: 03445 / 703207 |
Telefon: 03464 / 579114 |
Telefon: Dienstags und Donnerstags |
- Freyburg - Großjena - Nißmitz |
- Altenroda - Bucha - Dorndorf - Hermannseck - Landrafroda - Wippach - Ziegelroda |
- Bad Bibra |
Bitte halten Sie bei einer Terminabsprache folgende Daten bereit, damit eine Bearbeitung zügiger erledigt werden kann:
- Kundennummer
- Name
- Anschrift
- Grubenart
- ca.-Menge in m³
Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut-Finne
21.01.2021